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ErbRECHT

Das Erbrecht umfasst die privatrechtliche Nachfolge in die Rechte und Pflichten einer verstorbenen Person, sowie aller damit einher- gehenden Rechtsfragen. 

Aber auch Rechtsfragen vor dem Eintritt eines Todesfalles, etwa die Gestaltung eines Testaments bzw. letztwilliger Verfügungen oder auch Enterbungen, gehören zu diesem Rechtsgebiet. 

Die Schwerpunkte der Tätigkeit innerhalb des Erbrechts bestehen in der Feststellung der Erben, der Erbmasse und der anschließenden Abwicklung der Erbschaft selbst.