Das Familienrecht beschäftigt sich mit den Rechtsverhältnissen der Ehe- und Lebenspartnerschaft, der Familie und der Verwandtschaft. Darüber hinaus regelt das Familienrecht auch
Bereiche des Personenstandes und des Vormundschaftsrecht. Umfasst sind dabei alle Rechtsbeziehungen der Mitglieder einer Familie z.B. Kinder und Eltern zueinander und gegenüber Dritten.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit reicht von der Beratung hinsichtlich einer Eheschließung, über Kindschaftsangelegenheiten bis hin zur Ehescheidung mit allen entsprechend
zu regelnden Rechtsfragen, wie z.B. der Entwicklung individueller Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, nacheheliche Regelungen und Güterauseinandersetzung usw.
Einen Schwerpunkt innerhalb des Familienrechts bildet das Unterhaltsrecht.