Eng im Zusammenhang mit dem Grundstücksrecht stehen oftmals Probleme mit den Nachbarn und benachbarten Grundstücken - ob nun ein Baum in das benachbarte Grundstück hineinwächst oder der berühmte Gartenzaun Stein des Anstoßes ist. Im Vordergrund
stehen daher alle Vorschriften, welche die gegen- seitigen Rechte und Pflichten im Verhältnis benachbarter Grundstücke regeln, sowie der Lösung von Konflikten und Interessengegensätzen dienen.
Insofern handelt es sich um privatrechtliche Rechtsmaterie, oft auch mit regionalen Besonderheiten, mit einem zunehmenden Bezug zum öffentlichen Recht.