Das Allgemeine Vertragsrecht betrifft die Gesamtheit der Verträge betreffenden Rechtssätze, sei es ein einfacher Einkauf im Baumarkt oder aber auch eine Warenbestellung im Internet. Das allgemeine Vertragsrecht wird wesentlich durch Dienst- und Kaufverträge geprägt. Es befasst sich mit dem Begriff, Wesen, Arten, Entstehung, Inhalt, Veränderung und Beendigung eines Vertrages und deckt damit einen weiten Teil von alltäglichen Sachverhalten ab, die häufig genug zu Unklarheiten führen.