Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Allgemeinen Vertragsrechtes, da im Werkvertragsrecht individuelle rechtliche Besonderheiten maßgeblich sind.
Das Werkvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwisch-en einem Besteller, der einen Auftrag auslöst, und dem Unter-nehmer, der den Auftrag auszuführen hat. Inhalt eines solchen Auftrags ist die Herstellung oder Veränderung
eines Werkes, etwa durch handwerkliche Leistungen oder etwa einen Bauvertrag.
Insofern ist das Werkvertragsrecht von vielen besonderen Rechten und Pflichten des Bestellers und des Unternehmers zueinander geprägt.