Das Allgemeine Zivilrecht, oder auch Privatrecht genannt, umfasst als Sammelbegriff vielfältiger Themenkomplexe des bürgerlichen Rechts (BGB) eine Vielzahl insbesondere alltäglicher rechtlicher Probleme, beispielsweise das das Kaufrecht, das GbR-Recht, dasRecht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Reisevertragsrecht. Das oftmals wichtigste Gestaltungsmittel und entsprechend zentraler Streitpunkt des Allgemeinen Zivilrechts ist der privatrechtliche Vertrag.